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Hier finden Sie:
Welche Dokumente Sie erhalten sollten / notwendig sind
 
Von Ihrem Gründungshelfer sollten Sie mindestens die folgenden Dokumente erhalten, die im Gründungspreis includiert sind:

# Certificate of Incorporation (Gründungurkunde)
# Memorandum of Association
# Articles of Association
# Share Certificate (Aktienzertifikat)
# Register of Members
# Register of Directors
# Register of Secretaries
# Minutes of first Meeting of Directors
# Deutsche Übersetzung von Memorandum und Articles (unbeglaubigt)

Diese reichen für die Arbeit von England aus und für eine normale Gewerbeanmeldung in Deutschland/Österreich/Schweiz aus.
 
Zusätzlich werden in der Regel die folgenden Dokumente berechnet. Sollten diese in Ihrem Paket includiert sein, so müssen diese herausgerechnet werden um einen echten Preisvergleich zu erreichen:
 
Für die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland benötigen Sie bei den meisten Banken zusätzlich:
 
einen beglaubigten Registerauszug. Der kostet beim Register 15 Pfund an Gebühren. Man sollte Ihnen also nicht mehr als  50 Euro dafür berechnen (beim Testsieger 44 Euro), und
eine von einem bei einem Landgericht zugelassenen vereidigten Übersetzer erstellte und beglaubigte Übersetzung von Articles und Memorandum. Dies sollte ebenfalls nicht mehr als 50 Euro kosten (beim Testsieger 33 Euro).  

Auf vielen Webseiten wird nach wie vor behauptet, dass für den Eintrag einer selbständigen Zweigniederlassung ins Handelsregister neben den bereits genannten Unterlagen zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug mit Apostille erforderlich sei.  (Kosten beim Testsieger 111 Euro). Allerdings ist dies nicht (mehr) richtig. Denn das Landgericht Berlin hat entschieden, dass für die Anmeldung auch ein einfacher beglaubigter Registerauszug ausreicht.
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