Newsletter
Limited
F A Q
Archiv
Abo
Impressum
Aktionen
Forum
Limited News Vol.1 - ISSN 1755-8026
1. Steuersätze für Limited Companies ändern sich erneut
 
Das Fiscal Year (Steuerjahr) in Großbritannien dauert - im Gegensatz zu Deutschland - vom 1.4. bis 31.3.. Da sich die Steuersätze jetzt praktisch jedes Jahr ändern, und insofern die Umsätze, Abschreibungen etc. eines Jahres aufzuteilen wären, was einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten kann, ist es daher anzuraten die Steuererklärungen jeweils für genau diesen Zeitraum abzugeben.
Haben Sie dies bisher zu einem anderen Termin gemacht, z.B. zum 31.12., dann reichen Sie einfach beim nächsten Mal  eine Steuererklärung CT 600 für ein "Rumpfgeschäftsjahr" ein, also in diesem Beispiel vom 1.1. bis 31.3. und dann in der Folge jeweils vom 1.4. bis 31.3. des Folgejahres. Das können Sie unabhängig vom Accounting Reference Date tun. Sie können aber auch beim Companies House dieses Datum zusätzlich auf den 1.4. ändern, damit Sie nur einmal Abbreviated Balance Sheets erstellen müssen und nicht zwei getrennte. Das Accounting Reference Date Ihrer Limited ändert Ihr Secretary gerne für Sie. Das sollte nicht mehr als 20 Euro kosten.
Doch nun zu den Steuersätzen. Waren bis vor kurzem noch Gewinne bis zu 10.000 Pfund steuerfrei, fiel dieser Freibetrag ab 2006 ersatzlos und praktisch ohne Vorwarnung weg. Damit galt ab 1 Euro Gewinn ein Eingangs-Steuersatz von 19 %.
Doch damit nicht genug wird dieser jetzt Jahr für Jahr angehoben. D.h.:
2007 = 20 %  und 2008 = 21 %
Weitere Erhöhungen für die Folgejahre sind noch nicht beschlossen, aber auch nicht unwahrscheinlich. Allerdings liegt die Steuerbelastung damit immer noch wesentlich günstiger als in Deutschland. Selbst bei zukünftig 25 % + Gewerbesteuer + Soli.
Durch Kostenverlagerungen lassen sich hier nach wie vor interessante Vorteile erzielen. Auch gibt es noch den persönlichen Steuerfreibetrag, der ebenfalls angesetzt werden kann. (Mehr dazu in einer der folgenen Ausgaben).
2. Was kostet die Gründung einer Limited wirklich ?!
 
Die reinen Registerkosten betragen umgerechnet rund 25 Euro. Dafür erhalten Sie eine voll funktionsfähige Limited.
Nun benötigen Sie allerdings noch ein Registered Office (gesetzlich vorgeschrieben). Das ist die Adresse unter der das Companies House Ihnen Unterlagen zustellt. Diese muß in Großbritannien liegen. Ein Registered Office kostet ab 75 Euro im Jahr.
Weiter benötigen Sie einen Company Secretary, der nicht mit dem Director identisch sein darf. Diese Person muß weder Brite sein noch in Großbritannien wohnen. Hier können Sie also auch ein Familienmitglied, einen guten Freund oder Ihren Anwalt einsetzen. Allerdings sollte er sehr gute Kenntnisse des britischen Gesellschaftsrechts und der Pflichten eines Secretary haben, da das Versäumnis von Fristen nicht mit Unkenntnis entschuldigt werden kann und bei Register und Finanzbehörde gleich Strafen von mindestens 100 Pfund verhängt werden, wenn Fristen auch nur um eine Minute überschritten werden. Deshalb sollte man die rund (ab) 38 Euro per anno für einen professionellen Company Secretary unbedingt investieren und hier nicht an der falschen Stelle sparen.
Damit kostet die Gründung einer Limited mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Institutionen mindestens 138 Euro.
Die Anbieter fertiger Limitedpakete schnüren hier meist ein Leistungsbündel in dem die drei o.g. Punkte bereits enthalten sind. Seriös kann der Preis für ein solches Bundel nicht unter 138 Euro liegen, da dies die Selbstkosten sind. Preise um die 200 Euro sind damit bei professionellen Gründungsagenturen im Massengeschäft realistisch.
 
Wer die Limited allerdings in Deutschland einsetzen will, wird zusätzlich mindestens eine beglaubigte Übersetzung der Articles und des Momorandum von einem bei einem Landgericht in Deutschland zugelassenen vereidigten Übersetzer benötigen. Diese kostet individuell angefertigt um die 450 Euro. Gründungsagenturen können diese jedoch bereits ab 30 Euro liefern, da der Standardtext ja nicht  immer wieder neu übersetzt werden muß, sondern nur noch eine beglaubigte Kopie angefertigt werden muß, bei der lediglich die individuellen Details wie Firmenname etc. ergänzt werden.
Weiter wird man in der Regel einen beglaubigten Registerauszug benötigen, der ca. 23 Euro an Registergebühren kostet.
Ein sogenanntes "Deutschland"-Paket ist daher ab rund 250 Euro realistisch, wenn die Gründungsagentur mindestens 50 Euro verdienen will. Wer die nicht einrechnet kann vom Geschäft nicht leben und wird nicht lange am Markt sein. Sinn macht für Sie aber nur ein Partner, der auch langfristig für Sie, Ihre Fragen und Ihre Limited zur Verfügung steht. Der Agentur einen gewissen "Gewinn" zuzugestehen ist also praktisch "Selbstschutz".
Ein Deutschlandpaket mit Übersetzung können Sie selber direkt nicht günstiger realisieren, als über eine Gründungsagentur, da Sie alleine die Übersetzung sonst schon ein Vielfaches kosten würde.
Benötigen Sie allerdings nur eine unbeglaubigte Übersetzung, die bei den meisten Agenturen im Preis enthalten ist, so können Sie bei direkter Gründung über das Companies House rund 50 Euro sparen, müssen dafür allerdings einiges an Zeit aufwenden.
3. WebCheck - Daten Ihrer Limited abfragen - Jederzeit
 
Sie wollen kontrollieren ob Ihr Secretary das 363s (Jahresmeldung) und die Accounts wirklich und fristgerecht beim Register eingereicht hat, bzw. wann diese fällig sind?
 
Sie benötigen dringend einen Auszug mit den aktuellen Daten Ihrer Limited?
 
Dann ist WebCheck für Sie die Problemlösung!
 
WebCheck erreichen Sie unter:
www.companieshouse.gov.uk/webcheck
 
In dem sich nun öffnenden Fenster geben Sie im Feld "Company Name" den Namen Ihrer oder der Limited an für die Sie sich interessieren.  Clicken Sie dann auf den weiß unterlegten Button "Search".
 
In der sich nun öffnenden Liste ist die gesuchte Limited in der ersten Zeile aufgelistet. Sie wird in rot dargestellt. Sie müssen nun links auf die Nummer vor dem Feld mit dem Namen der Limited clicken (ein einfacher Click genügt), dann öffnet sich ein Fenster mit den kostenfrei, allgemein zugänglichen Daten Ihrer Limited.
 
Insbesondere finden Sie hier die Fälligkeitsdaten für die beiden wichtigsten Meldungen an das Register: "363s - Annual Return" und die "Accounts".  Diese beiden Termine sind geradezu "überlebenswichtig" für Ihre Limited. Denn werden die Meldungen nicht termingerecht abgegeben, so fallen zum einen ab dem ersten Tag Strafen an und zum anderen löscht das Companies House bei fehlender Rückmeldung Ihre Limited ganz schnell aus dem Register.
 
Die verspätete Einreichung der Accounts kostet ab dem ersten Tag 100 Pfund - es werden keinerlei Ausreden akzeptiert -, und die Strafen reichen bis zu 5000 Pfund, wobei es dann zusätzlich zu einer Strafanzeige kommt und Sie gleichzeitig die Fähigkeite verlieren können als Director einer Limited tätig sein/werden zu dürfen. Sie gelten dann auch als vorbestraft.
 
Insofern ist es essentiell dem Secretary/Betreuer Ihrer Limited nicht blind zu vertrauen, sondern die Einhaltung der Termin zu überwachen. Steht neben einem der beiden Daten der Vermerk "Overdue" oder gar "Proposal to strike off", dann ist es höchste Eisenbahn. Sie müssen sofort handeln und dafür sorgen, dass das Register (Companies House) die entsprechenden Meldungen erhält. Denn haftbar ist nicht der Secretary/Betreuer, der das ggfs. verschlampt hat, sondern Sie als Director. Und Geldstrafen oder sogar einen Strafprozeß in Großbritannien wollen Sie doch sicherlich gerne vermeiden?!
 
Eigentlich sollte ein solches Problem nicht auftreten, wenn Sie einen professionellen Betreuer mit der Verwaltung Ihrer Firma beauftragen. Doch wenn Sie zusätzlich selber ein Auge auf die Termine werfen und Ihren Berater ggfs. daran erinnern, so gehen Sie keinerlei Risiko ein und die Limited ist auch für Sie die perfekte Firmenform.
 
Nun zeigt dieser Auszug bedauerlicherweise nur Termine, Firmennamen, Registernummer und das Registered Office an.  Benötigen Sie dagegen Angaben zu den Direktoren, Secretaries etc. - z.B. als aktuellen Nachweis für Ihre Hausbank -, so können Sie für nur ein Pfund (1,50 Euro) einen kompletten Auszug (Actual Appointments Report) erhalten, in dem Sie auf den Button "Order information on this Company" clicken. Hier müssen Sie eine E-Mail- Adresse eingeben, an die Ihnen ein Downloadlink für eine PDF-Version des Auszuges gesendet wird. Die Gebühr von 1 Pfund kann hier nur per Kreditkarte bezahlt werden. Halten Sie also unbedingt eine Kreditkarte bereit.
Verfügen Sie über keine Kreditkarte der Marken VISA/Mastercard, so kann Ihnen in der Regel Ihr Secretary weiter helfen. Sonst bleibt Ihnen nur die Möglichkeit unter Beifügung eines Schecks schriftlich  für 15 Pfund einen beglaubigten Registerauszug beim Companies House anzufordern.
Ein weiterer Ausweg ist, den Auszug über einen Notar anzufordern, der Ihnen dann gleich eine Notarbescheinigung ausstellt, die den gleichen Stellenwert hat wie eine Apostille, die Sie sonst 100 Euro und mehr kosten würde und die z.B. vom Handelsregister gefordert wird, es sei denn es liegt eben eine Notarbescheinigung vor.
 
 
 
Seitenanfang
 
Seitenanfang
Seitenanfang
1. Steuersätze für Limited Companies in UK ändern sich erneut
2. Was kostet die Gründung einer Limited wirklich?
3. WebCheck - Daten Ihrer Limited abfragen - Jederzeit
Imprint/Impressum Newsletter
 
Limited News erscheinen mit der ISSN 1755-8026 im Verlag der
Limitednews Ltd.
27, Old Gloucester Street - London WC1N 3XX
info@limitednews.com
 
Reg.No.6168358 - Reg.in England and Wales
Seitenanfang
Die Limited in der Praxis - Aktuelle Informationen für Ihre Limited
Gesetze - Steuern - Organisation - Finanzierung - Lösungen
Limited News