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Limited News Vol.7 - ISSN 1755-8026
Ab 1. Okober 2008 muß ein Director eine natürliche Person sein
 
Und zum zweiten Mal in diesem Jahr tritt eine wichtige Änderung des Companies Act, also des Limited-Rechts, in Kraft, auf die wir im letzten Newsletter ja schon hingewiesen hatten. Konnte man bisher den Director einer Limited durch eine juristische Person stellen lassen, also z.B. durch eine zweite Limited oder eine US-Inc., so ist dies für Neugründungen ab dem 1.10.2008 nicht mehr möglich. Dann muß jede Limited mindestens eine natürliche Person als Director ausweisen. Daneben können dann weitere Direktoren gerne juristische Personen sein. Aber mindestens ein Direktor muß eine natürliche Person sein.  Diese Änderung gilt zwar auch für bestehende Limiteds, doch wird das Companies House hier eine Frist für die Umsetzung bis zum 30.9.2010 gewähren, ohne dass Strafen verhängt werden. Das heißt allerdings nicht, dass UK-Banken o.a. Institutionen das genauso sehen. Es kann ihnen also durchaus passieren, dass Ihre UK-Bank bereits ab dem 1.10.2008 auch bei bestehenden Limiteds eine natürliche Person als Director fordert. Das sollen Sie unbedingt mit Ihrer Bank klären.
 
Damit wird vielen günstigen und beliebten Konstellationen das Lebenslicht ausgeblasen. So konnte man sich bisher entweder einen Treuhanddirector in Form einer Limited für 200 Euro p.a. mieten oder selber eine zweite Limited gründen, die dann der Director der ersten wurde und umgekehrt. Aber all das funktioniert für Neugründungen ab 1.10.2008 nicht mehr.
 
Allerdings darf der Shareholder einer Limited weiterhin eine juristische Person sein. Also sich z.B. auch zwei Limiteds gegenseitig gehören. Das ist die von uns empfohlene Variante um sicherzustellen, dass Ihnen kein Treuhänder Ihre Limited wegnehmen kann.
 
Doch was tun, wenn man nach außen hin nicht als Director einer Limited in Erscheinung treten möchte und selber auch niemanden hat, den man da einsetzen kann oder will?
 
Lösung I: Jetzt erst einmal schnell handeln und noch eine alte Treuhandlösung mit einer Treuhänderlimited als Director vor dem 1.10.2008 gründen. Denn für bestehende Limiteds gilt wie gesagt eine Übergangslösung bis Oktober 2010. Damit haben Sie erst einmal zwei Jahre lang "Ruhe". Das dürfte die günstigste Lösung sein. Denn nur wenige von Deutschen gegründete Limiteds erreichen tatsächlich dieses "hohe" Alter.
 
Lösung II: Sie beauftragen einen professionellen Treuhänder, der Ihnen dann eine natürliche Person als Director stellt. Hier werden Sie aber kaum ein Angebot unter 1.200 Euro p.a. finden.
 
Lösung III: Sie finden eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Freundeskreis. Die Frage ist ob das wirklich auf Dauer billiger ist als ein professioneller Treuhändern und zum anderen gehen Sie immer das Risiko ein, dass wenn die Freundschaft zerbricht (sogar jede dritte Ehe wird geschieden), dass dann "aus Rache" die wahren Besitzverhältnisse offen gelegt werden oder der Director mit dem Tafelsilber verschwindet und Sie als wahren Eigentümer auf einem Berg Schulden sitzen lässt. Was sowohl steuerlich wie auch strafrechtlich schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann.
 
Lösung IV: Sie finden jemanden im Bekanntenkreis oder über eine Anzeige, der ohnehin nichts mehr zu verlieren hat (Eidesstattliche Versicherung abgelegt etc.) und setzen den als Director der Limited ein. Beliebt sind hier auch Obdachlose etc. Mit 100-200 Euro sind Sie da dabei. Das wird nur u.U. problematisch wenn Sie ein Konto für die Limited in UK eröffnen wollen. In Deutschland kein Problem, da Sie hier ohnehin nur in der Form der Limited & Co.KG arbeiten sollten und da eröffnet der Prokurist (also Sie) die Konten.
 
Lösung V: Sie schalten die 100 % anonyme (nicht zurechenbare) deutsche Entity dazwischen, als deren offizieller Vertreter Sie dann ganz problemlos selber als Director der Limited im Register stehen dürfen. Diese 100% omasichere Lösung gibt es in zwei Varianten:
a) seit 20 Jahren in Deutschland bestehend für 20.000 Euro - absolut unangreifbar
b) neu zu installieren in Deuschland für 1.000 Euro + Registerkosten.
Hierzu dürfen wir leider keine weiteren Informationen geben. Die Informationen werden ausschließlich in einem persönlichen Gespräch in London gegeben. Hierfür fallen 1.000 Euro an. Man erhält dort das gesamte Know how abschreibfertig mit Garantie. Ist das Modell nicht absolut wasserdicht, so erhalten Sie Ihr Geld zurück. Will man dann auf eine 20 Jahre alte Lösung zurückgreifen werden zusätzliche 19.000 Euro fällig. Wir waren sehr verblüfft als wir das Konzept kennen lernten, aber es funktioniert hundertprozentig, was man sonst eigentlich fast nie sagen kann.
Wer sich dafür interessiert, dessen Anfrage leiten wir gerne weiter.
 
Wenn Sie weitere Lösungen kennen, so freuen wir uns wenn Sie uns diese mitteilen. Wir werden diese dann gerne hier veröffentlichen.
Konto für eine Limited in UK - Probleme und Lösungen
 
Die Einrichtung eines Kontos für eine Limited die von Aliens (Nicht-Briten) betrieben wird, ist durch die radikal geänderte  Politik der Banken in Verbindung mit der Kreditkrise und der immer weiter ausufernden Antigeldwäschegesetzgebung sehr schwierig geworden. Über 90 Prozent der Banken lehnen die Einrichtung eines Kontos von vorneherein ab, wenn der Director der Limited seinen festen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) nicht in UK hat. Damit bleiben praktisch nur zwei Banken über, die überhaupt für eine Kontoeröffnung in Frage kommen.
 
Barclays International bietet über den Spezialbereich der Hauptverwaltung - nicht über die Filialen - die Möglichkeit ein Current Account (Girokonto) einzurichten. Internetbanking ist dabei möglich. Eine Kreditkarte wird in der Regel erst nach einiger Zeit ausgegeben, abhängig von den Kontoumsätzen. Das Internetbanking ist nicht sehr komfortabel. Überweisungen nach Deutschland kosten 40 Pfund. Es wird eine monatliche Kontogebühr erhoben. Da der Teufel in der Not Fliegen frisst, wie es so schön heißt, kann Barclays als Notnagel dienen, wenn man denn unbedingt ein Konto benötigt, z.B. als Referenz für Paypalzahlungen. Für den üblichen Zahlungsverkehr kleiner Unetrnehmen ist Barclays eindeutig nicht geeignet. Man muß auch damit rechnen, dass das Konto nach relativ kurzer Zeit wieder gekündgit wird, wenn nicht entsprechende Umsätze darüber laufen.
 
HSBC ist für deutsche Verhältnisse auch teuer, so kostet die Überweisung nach Deutschland hier 15 Pfund, was aber für englische Verhältnisse ein Schnäppchen ist. Aufgewogen wird das aber dadurch, dass HSBC eine 18 monatige Gebührenbefreiung für neue Limiteds bietet. Bestehende Limiteds erhalten immer noch eine gebührenfreie Periode von 12 Monaten. Dabei gibt es zwei Wege ein Konto bei HSBC zu ergattern:
 
Einmal per Internet über die Internationale Abteilung. Hier sind diverse Formulare auszufüllen und die Beziehung zu England darzulegen und warum man dort ein Konto benötigt. Das ist der wichtigste Teil. Denn Begründungen wie: Das ist eine britische Limtied und die braucht natürlich auch ein Bankkonto in England zaubern nicht einmal ein müdes Lächeln in die Bankergesichter. Hier ist die Ablehnung sicher. Und das Problem ist, wenn Sie von der Zentrale abgelehnt werden, können Sie es auch nicht über die Filialen versuchen. Dem Antrag müssen Sie dann idealerweise Kopien von Pass und Personalausweis beifügen, sowie die letzten drei Originalkontoauszüge Ihrer persönlichen Bankverbindung. Die Kopien müssen Sie bei einer Auslandsniederlassung der HSBC beglaubigen lassen. In Deutschland z.B. Trinkaus & Burkhardt. Deren Adressen finden Sie über Google. Achtung T&B schickt die Unterlagen direkt an HSBC. Achten Sie also darauf, dass Sie zum Beglaubigungstermin alles dabei und vollständig ausgefüllt haben.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, so können Sie bei uns einen Master für die Forms und die Fragen
(Questionaire) bestellen (50 Euro), was die Wahrscheinlichkeit der Kontoeröffnung stark erhöht.
 
Der zweite Weg ist über eine Filiale der HSBC in England, nach der sogenannten Face to Face Regel. Wenn Sie nämlich einem HSBC Business Specialist persönlich gegenüber sitzen, so muß er Sie nicht an die internationale Abteilung verweisen, sondern darf direkt ein Konto eröffnen. Dazu müssen Sie keine Forms ausfüllen, sondern nur Personalausweis, Pass, Kontoauszüge (s.o.) mitbringen. Bereiten Sie sich dabei unbedingt auf die Formulare und das Questionaire vor. Das Problem ist, dass Sie in diesem Fall vorher nichts davon zu sehen kriegen - es sei denn Sie bestellen die Unterlagen über uns (s.o.) -. Und sobald Sie hier eine falsche Antwort geben ist der Zug abgefahren, denn dann bleibt keine Bank mehr über, die für Sie ein Konto einrichtet, es sei denn Sie verlegen Ihren Wohnsitz tatsächlich nach England, wofür Sie dann aber eine ganze Reihe von echten Belegen benötigen.
Ganz wichtig: Sie können nicht einfach in eine Filiale hineinmarschieren, sondern müssen vorher unbedingt einen Termin ausmachen! - Viel Glück!!!
3. Kurzmeldungen
 
Wie gründet man eine Small Limited? Diese Frage wird uns auf den Artikel im Newsletter 6 hin immer wieder gestellt. Im Gegensatz zu einer "kleinen AG" kann man eine "Small Ltd." aber nicht bereits bei der Gründung festlegen. Eine Limited ist dann "automatisch" Small, wenn Sie am Ende des Geschäftsjahres bestimmte Grenzen in Bezug auf Umsatz, Personal etc. nicht überschreitet. Diese haben wir in Ausgabe 6 ausführlich dargestellt.
 
Warum ist in der KG ein Prokurist nötig?  Denn eigentlich vertritt ja die Limited als Komple- mentär und damit automatisch deren Direktor. Vor allem da der Notar für die Anmeldung noch einmal 50 Euro extra berechnet? Der Prokurist ist im deutschen Handelsregister eingetragen und jedermann kann seine Berechtigung zur Vertretung aktuell online überprüfen. Der Director der Limited hingegen kann dies nur über den britischen Registerauszug mit Apostille der unvergleichlich viel teurer ist und vor allem nach drei Monaten sein Anerkennung bei den Behörden verliert. Heißt ein Auszug mit Apostille zur Vorlage bei einer Behörde, Bank, Notar etc. darf nicht älter als drei Monate sein. Sie müssten also theoretisch viermal im Jahr einen Registerauszug mit Apostille bestellen. Das sparen Sie sich mit dem Prokuraeintrag.
 
 
 
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1. Ab 1.10. Pflicht eine natürliche Person als Director zu benennen
2. Konto für eine Limited in UK - Probleme und Lösungen
3. Kurzmeldungen
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