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Limited News Vol.2 - ISSN 1755-8026
1. Limited & Co.KG - Die ideale Lösung für den Einsatz in Deutschland
 
Die meisten Limiteds werden von Deutschen mit der Intention gegründet damit im eigenen Land tätig zu werden und nicht in Großbritannien. Und dann geht das Rätselraten los. In welcher Form soll denn nun in Deutschland gearbeitet werden.
 
A)   Ganz legal als im Handelsregister eingetragene selbständige Zweigniederlassung;
B)   Halb legal als nur beim Gewerbeamt angemeldete unselbständige Zweigniederlassung;
C)   Ohne Anmeldung direkt von UK oder lediglich mit einem Korrespondenzbüro in
       Deutschland?
 
Machen Sie das in deutscher Manier strikt nach Vorschrift, also mit Anmeldung beim Handelsregister,  dann haben Sie zwei Probleme:
1. Mit den Behörden, die für die Anmeldung in der Regel einen Berg von beglaubigten und übersetzten Unterlagen erwarten - vor allem aber einen beglaubigten Registerauszug mit "Apostille" verlangen. Und letztere kostet neben Geld  vor allem viel Zeit. Aber das schlimmste ist...
2. Mit der Anmeldung der Zweigniederlassung verlieren Sie für diese den gerade erst mit der Limited erworbenen besonderen Haftungsschutz für den Geschäftsführer wieder.
 
Ähnlich sieht das mit der unselbständigen Zweigniederlassung aus. Hier sparen Sie sich zwar die teure und zeitaufwendige Apostille, aber viele Behörden und Finanzämter überziehen Sie mit einem wahren Kleinkrieg, weil sie sowohl das Instrument Limited nicht verstehen (wollen) bzw. warum man sich nicht für die bodenständige GmbH entscheidet. Das grenzt teilweise schon stark an Diskriminierung und Fremdenhass.
 
Statt nun aufwendig mit den Behörden zu streiten und unter hohem Zeitaufwand und Kosten Unterlagen beizubringen und Fragebögen auszufüllen, Stellungnahmen abzugeben etc. pp. gründen Sie doch gleich eine Limited & Co. KG. Die Vorteile:
 
1. Die KG ist eine urdeutsche Firmenform. Weder Register, Finanzbehörden noch sonstige Beamte haben etwas gegen die KG bzw. können etwas gegen diese unternehmen.  Die Anmeldung beim Register ist denkbar einfach. Statt einem riesigen Stapel an Unterlagen und Übersetzungen wir nur eine einzige Urkunde benötigt.
2. Die Limited bleibt komplett außerdeutsch. D.h. keinerlei Diskussionen mit den Behörden wo denn nun der wirkliche Sitz ist und der Ort der Geschäftsführung etc.
Und vor allem bleiben dadurch alle haftungsrechtlichen Vorteile der Limited und für deren Geschäftsführer erhalten. D.h. keine Durchgriffshaftung.
3. Die Einrichtung von Bankkonten ist erheblich einfacher, da es eben eine deutsche KG ist, die ein Konto beantragt und nicht eine "fremdländische" Limited.
 
Natürlich ist die reine Limited auf den ersten Blick etwas günstiger als die Limited & Co. KG, diese Differenz wird jedoch schon nach kürzester Zeit durch Gebühren- und Zeitersparnisse wieder wettgemacht. Aktuell kostet eine Limited & Co.KG beim Testsieger Camster Management 399 Euro incl. aller notwendigen Dokumente. Dazu kommen lediglich die Kosten für Notar und Handelsregister, die jedoch praktisch auf der gleichen Höhe liegen wie bei der reinen Anmeldung der Zweigniederlassung einer Limited.
2. Die Jahresmeldungen an das Companies House
 
Jede Limited muß pro Jahr 2 Meldungen an das Register (Companies House / CH) in Cardiff abgeben. Das ist zum einen die "Annual Return", nach der Formularnummer auch 363s genannt und zum anderen die "Accounts", also die (Kurz-) Bilanz.
 
Grundsätzlich gilt, dass jedes Formular fristgerecht eingreicht werden sollte. Fristgemäß heißt dabei tatsächlich bis 24 Uhr des letzten Tages. Denn das Companies House akzeptiert praktisch keinerlei Entschuldigungen. Der Director der Limited ist für die pünktliche Abgabe verantwortlich. Auch wenn nachweislich die Unterlagen eine Woche vor dem Termin zur Post gegeben wurden und damit diese an einer Verspätung die Schuld trägt - das interessiert in UK keinen. Wiedereinsetzung in den früheren Stand und all solchen Unsinn gibt es da nicht. Hätten Sie es halt früher abgeschickt. Nach unserer Erfahrung würde das Register wohl nur den Weltuntergang als Entschuldigung gelten lassen - und auch dann ist es zu spät :-)
 
Die Annual Return (363s)
 
Bisher wurde vom CH jedes Jahr dieses Formular an den Secretary der Limited gesandt in dem alle Daten aufgelistet waren die das Register über die Limited hatte. Also z.B. Namen und Adressen der Directors, des Secretary, der Aktionäre, Beteiligunsverhältnisse etc.  Diese waren ggfs. zu berichtigen bzw. zu ergänzen wo noch keine Daten vorlagen. Für die Einreichung wurde ein Gebühr von 25 Pfund erhoben.
Hier wurde die Fristeinhaltung nicht so eng gesehen. Es erfolgte also nicht sofort eine Bestrafung. Allerdings wird bei längerer Verzögerung schnell die Streichung der Limited aus dem Register angedroht und auch vollzogen.
Da die normale Löschung einer Limited 10 Pfund kostet, wurde dieser Weg oft verwendet, wenn man sich von einer nicht mehr benötigten Limited kostenlos trennen wollte.
Mittlerweile wird die Annual Return in der Masse nur noch digital eingereicht. Dies erfolgt in der Regel durch den Secretary der Gesellschaft.  Um eine ordnungsgemäße Einreichung und die Fristeinhaltung zu gewährleisten, sollten Sie sich unbedingt eines versierten Secretary bedienen, der auch für Sie die Einhaltung der Fristen überwacht. Für dieses digitale Filing beträgt die Einreichgebühr statt 25 nur 15 Pfund.
Mit der digitalen Einreichung kann z.B. eine Annual Return auch noch eine Minute vor Ablauf der Frist "fristgemäß" eingereicht werden.
Normalerweise sollte die Einreichung des 363s in den Jahresgebühren Ihres "Betreuers" enthalten sein. Lediglich die Registergebühren werden normalerweise weiter gereicht. Berechnet man Ihnen die reine Einreichung gesondert und vor allem mit mehr als 50 Euro incl. Registerkosten, so sollten Sie den Betreuer wechseln. Die besten und kostengünstigsten Gründungshelfer und Betreuer
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Die Accounts
 
Normalerweise muss für eine Limited jährlich die Bilanz und der Geschäftsbericht zum Register eingereicht werden. Ausnahmeregelungen gibt es für kleine (small) Limited companies. Hier ist nur ein "Abbreviated Balance Sheet" einzureichen. Geschäftsbericht und die Details  "Computations", also z.B. die Gewinn- und Verlustrechnung entfallen. Das heißt sind auch für "Konkurrenten" nicht einsehbar.
Hier hat das Companies House allerdings eine Toleranzschwelle von ZERO. Ab der ersten Sekunde der Fristüberschreitung kostet es 100 Pfund Strafe. Da ist es ggfs. günstiger auf den letzten Drücker noch einen Kurier für 70 Euro zu chartern (DHL), der die Unterlagen am nächsten Tag vorbeibringt. Doch ist die Frist überschritten werden keinerlei Entschuldigungen akzeptiert. Die Strafen erhöhen sich dann nach 3 Monaten auf 200 Pfund - nach 6 Monaten 500 Pfund und einem Jahr 1000 Pfund. In der Praxis ist die Limited dann aber bereits gelöscht und ein Strafverfahren gegen Sie anhängig.
Bei kleinen Limiteds (small) werden allerdings nur ganz wenige Zahlen abgefragt.  Das komplette Set mit 5 Reports und das Testat eines Wirtschaftsprüfertestat sind  für diese nicht erforderlich. Als "small" werden Limiteds eingestuft, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
 
   * der Jahresumsatz muß unter  £5.6 Mio. liegen;
   * die Bilanzsumme darf  £2.8 Mio. nicht übersteigen;
   * die durchschnittliche Zahl an Mitarbeitern darf höchstens 50 betragen.
 
Den meisten Limiteds wird es gelingen diese Kriterien zu erfüllen. Damit ist beim CH nur noch ein sogenanntes Abbreviated Balance Sheet einzureichen. Also eine verkürzte Bilanz. Und ein Wirtschaftsprüfertestat muß nicht beigebracht werden. Das Abbreviated Balance Sheet - nicht zu verwechseln mit der Bilanz und den Computations für die Steuerbehörde (Inland Revenue) - in dieser verkürzten Form kann neuerdings auch digital eingereicht werden. Auch das wird ein erfahrener Secretary gerne für Sie veranlassen.  Hier sollten Sie mit Kosten von 50 bis 300 Pfund je nach Anbieter und Aufwand rechnen. Mehr als 300 Pfund sollten Sie aber auf keinen Fall akzeptieren.
 
In der Regel wird die Meldung an das Companies House gleich zusammen mit der Steuer- erklärung für das Finanzamt erstellt, die allerdings etwas aufwendiger ist, so dass das Abbreviated Balance Sheet hier als Nebenprodukt automatisch anfällt und insofern keine separaten Kosten dafür anfallen. Auf die Steuererklärung, die zwischen 100 und 500 Pfund kosten kann - je nach Aufwand -  gehen wir in der nächsten Ausgabe näher ein.
 
Ausführliche Informationen finden Sie im E- Book
"Mit der Limited arbeiten".
3. Kurzmeldungen
 
Bei der britischen Post wird immer wieder für 2-3 Tage gestreikt. Z.B. vom 4.-5. und 8.-10. Oktober. Dies führt immer wieder zu Verzögerungen bei der Postauslieferung. Dabei können sich allerdings einzelne Sendungen deutlich länger verzögern, da bei der Rückstandsbear- beitung der ein oder andere Postsack gerne mal liegen bleibt.
 
Der Company Act wurde zum 1.10. geändert. Neue Limiteds müssen in ihren Articles die neuen Bestimmungen berücksichtigen. Für bestehende Limiteds gilt allerdings Bestands- schutz. Hier müssen keine Änderungen durchgeführt werden. Eine Übersicht über die Änderungen können Sie hier einsehen..   Die Änderungen sind jeweils markiert.
 
 
 
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